Konditionen für Therapiestunden

Ich mache immer erst ein Erstgespräch.
Es ist in der Regel möglich, einen Termin zu diesem Erstgespräch auch kurzfristig zu bekommen.

In diesem Erstgespräch wird die Problematik besprochen.
Erst danach entscheide ich, ob ich therapiere. Ich behandle nur, wenn ich Aussicht auf Erfolg sehe. Ich mag nicht meine Zeit und Ihr Geld verschwenden, wenn von vornherein schon klar ist, dass Ihnen die Therapie keine Hilfe bringen kann ( z.B. weil für Ihre Problematik meine Therapieverfahren kein geeignetes Mittel sind oder es besser wirksame Verfahren gibt).
Im Erstgespräch wird, sollten wir uns auf eine Zusammenarbeit einigen, auch der mögliche Therapieplan besprochen.
Das Erstgespräch kostet 120,–€ und dauert in der Regel 50 Minuten.

Mein Honorar für ein Erstgespräch betragt 120,00 €.
Mein Honorar für eine Therapiestunde (50 Minuten) beträgt € 120,00 €.
Das Honorar für Paar- und Familientherapiestunden mit mehr als einem Betroffenen ist 135,00 € pro 50 Minuten.
Coachingstunden werden wie Therapiestunden abgerechnet und sind gem § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Unterrichsttunden werden mit 85 € berechnet und sind gem § 4 NR. 21 a) Doppelbuchstabe bb) Umsatzsteuergesetz zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtseinrichtungen zur Aus-Fort- und Weiterbildung für Berufe des Gesundheitswesens von der Umsatzsteuer befreit.
Die Stunden sind in der Regel bar oder mit EC-Karte direkt im Anschluß in der Praxis zu bezahlen.
Ratenzahlung ist unter Umständen möglich. Bitte sprechen Sie mich an.
Diese Konditionen gelten seit dem 15.08.2019.

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden vorher.
Dies gilt auch für Erstgespräche!
Bei kurzfristigeren Absagen muss ich die Sitzung leider berechnen, da ich den Termin dann nicht anderweitig vergeben kann.
Ich bitte um Verständnis!

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Therapie leider nicht, da ich über keine Zulassung für die Krankenkassen verfüge!
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen ersetzten das Honorar des Therapeuten, wenn der Versicherungsvertrag Entsprechendes beinhaltet. Wir empfehlen immer, dies vor Behandlungsbeginn mit der Versicherung abzuklären. Man erspart sich so unliebsame Überraschungen. Wir sind bei der Klärung gern behilflich.

Frau Marquardt ist Heilpraktikerin für Psychotherapie und rechnet wie üblich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Hier ist es auch wichtig, bei der Zusatzversicherung anzufragen, inwieweit sie den Punkt 19 (Psychotherapeutische Interventionen) der GebüH zahlen. Viele Zusatzversicherungen zahlen zwar Heilpraktiker, aber Punkt 19 (Hypnose ist z. B. Punkt 19.8. ) nicht.

So erreichen Sie mich:

Telefon: 04152 / 888 654 Mail: kontakt@praxis-hypnose-therapie.de

Katrin Marquardt
Johannes-Ritter-Straße 50
21502 Geesthacht